Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Schullandheims Kinderbauerngut „Lindenhof“ e.V. Landstraße 5, 09669 Frankenberg OT Langenstriegis
Die folgenden Regeln gelten für den Vertrag, den ihr mit uns abschließt, wenn ihr den Kinderbauernhof „Lindenhof“ besucht. Diese Regeln ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus.
1. Abschluss des Vertrages
1.1 Ihr könnt uns eure Anfrage über unsere Webseite, persönlich, schriftlich oder per E-Mail schicken.
1.2 Wir schicken euch dann ein Angebot. Ihr müsst das Angebot innerhalb der vorgegebenen Frist schriftlich (per E-Mail oder per Post) bestätigen. Wenn ihr das nicht macht, können wir die reservierten Plätze wieder freigeben. Nach dem Erhalt der Angebotsbestätigung schicken wir euch eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Mit Zugang dieser Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zustande.
Bei langfristigen Buchungen (Anfrage bei mehr als 1 Jahr im Voraus) wird der Wunschtermin zunächst vorreserviert, die Angebotsversendung im Sinne des 1.2 erfolgt dann circa 12 Monate vor dem gewünschten Buchungszeitraum.
1.3 Die Person, die in der Bestätigung steht, ist für alle Pflichten verantwortlich, die mit der Buchung verbunden sind. Sie ist verantwortlich für alle Reisenden, für die sie die Buchung macht.
1.4 Wenn die Buchungsbestätigung anders ist als eure Anfrage, gilt das als ein neues Angebot. Wir halten das Angebot für 10 Tage aufrecht. Der Vertrag kommt zustande, wenn ihr das neue Angebot innerhalb dieser Frist akzeptiert.
1.5 Es gibt kein Widerrufsrecht für Buchungen. Aber ihr könnt vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, wenn ihr die Regeln in Abschnitt 4 beachtet.
2. Zahlung
Ihr müsst nichts im Voraus bezahlen. Bezahlt den Gesamtbetrag in bar am Tag der Abreise oder überweist das Geld später, nachdem alle Leistungen erbracht wurden.
3. Änderungen bei Leistungen und Preisen
Änderungen sind meistens ärgerlich, aber manchmal notwendig. Hier erklären wir, was in solchen Fällen passiert.
3.1 Kleine Änderungen sind erlaubt, wenn sie die gebuchte Reise nicht stark beeinflussen.
3.2. Wenn Änderungen nötig sind, informieren wir euch per E-Mail und schicken eine neue Buchungsbestätigung.
3.3. Wenn große Änderungen nötig sind (zum Beispiel kürzere Reisezeit oder große Programmänderung), suchen wir zusammen einen neuen Termin im selben Jahr. Wenn wir keinen neuen Termin finden, könnt ihr die Buchung kostenlos stornieren. Wenn ihr der geänderten Buchungsbestätigung nicht innerhalb der Frist widersprecht, gilt diese als angenommen.
3.4. Wenn die geänderten Leistungen schlechter sind, bleiben eure Rechte unberührt. Wenn uns durch die Änderung weniger Kosten entstehen, erstatten wir euch das Geld nach den gesetzlichen Vorschriften.
3.5. Wir können den Preis ändern, wenn sich bestimmte Kosten erhöhen (zum Beispiel Transportkosten wegen höherer Treibstoffpreise oder Steuern). Wir teilen euch diese Änderungen per E-Mail mit und schicken eine neue Buchungsbestätigung. Diese gilt als angenommen, wenn ihr nicht innerhalb 10 Arbeitstagen reagiert.
3.6. Preiserhöhungen kurz vor der Reise (weniger als 21 Tage) sind nicht erlaubt. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% könnt ihr kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder gemeinsam mit uns einen neuen Termin suchen. Wenn ihr nicht innerhalb der Frist reagiert, gilt die Änderung als angenommen.
4. Ihr sagt die Reise ab
4.1 Ihr könnt jederzeit vor der Reise schriftlich per E-Mail vom Vertrag zurücktreten. Wir bestätigen den Erhalt der Stornierung per E-Mail.
4.2. Wenn ihr absagt oder nicht kommt, entstehen uns Kosten. Daher müssen wir eine Entschädigung verlangen. Diese hängt vom Reisepreis und unseren ersparten Kosten ab.
Wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen, könnt ihr die Teilnehmerzahl 3 Monate vor Reisebeginn anpassen, ohne Kosten. Das gilt aber nur, wenn die Teilnehmerzahl höchstens 10% weniger ist als ursprünglich gemeldet. Bei anderen Änderungen entstehen Kosten in Bezug zum Reisepreis:
ab Buchung bis 3 Monate vor Reiseantritt 40 %,
ab 12 Wochen vor Reiseantritt 80%
ab 3 Tage vor Reiseantritt 100%
Das gilt, wenn wir keinen Ersatz finden können.
4.3 Wenn ihr glaubt, dass die Entschädigung zu hoch ist, könnt ihr uns das zeigen.
4.4 Wir können auch eine individuelle Entschädigung verlangen, wenn unsere Kosten höher sind. Wir müssen das dann erklären und begründen.
4.5 Ihr könnt jemand anderen an eurer Stelle auf die Reise schicken. Sagt uns das mindestens 7 Tage vor Reisebeginn. Der Dritte und ihr haftet für den Reisepreis und Mehrkosten.
Wenn die Reise wegen behördlicher Auflagen nicht stattfinden kann, suchen wir gemeinsam einen neuen Termin. Wenn das nicht möglich ist, gibt es keine gegenseitigen Zahlungsansprüche. Der Reisepreis oder Stornierungskosten müssen dann nicht gezahlt werden.
5. Wenn wir den Vertrag beenden
Wenn ihr trotz unserer Warnung weiterhin stört oder euch so verhaltet, dass wir den Vertrag sofort beenden müssen, können wir das tun. Das gilt nicht, wenn unser Informationsfehler der Grund für euer Verhalten ist. Wenn wir den Vertrag beenden, haben wir trotzdem ein Recht auf den Reisepreis. Wir ziehen nur die Kosten ab, die wir gespart haben und Vorteile, die wir durch die nicht genutzten Leistungen bekommen.
6. Nicht genutzte Leistungen
Wenn ihr bestimmte Leistungen nicht nutzt, die wir anbieten und erbringen können, bekommt ihr keine teilweise Rückerstattung des Reisepreises. Das gilt nur dann nicht, wenn ihr nach dem Gesetz das Recht hättet, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen. Wir versuchen, die gesparten Kosten zurückzugeben. Das tun wir aber nicht, wenn die gesparten Kosten sehr gering sind.
7. Eure Pflicht zur Zusammenarbeit
7.1 Wenn euer Aufenthalt Probleme hat, könnt ihr uns bitten, sie zu beheben. Wenn ihr uns nicht über die Probleme informiert, können wir sie nicht lösen. In diesem Fall könnt ihr meistens keine Entschädigung oder Schadensersatz fordern. Ihr müsst uns also sofort über Probleme informieren, indem ihr unseren Vertreter vor Ort ansprecht. Wenn kein Vertreter da ist, solltet ihr die Probleme am Telefon melden. Unser Vertreter wird versuchen, die Probleme zu lösen, aber er kann keine Ansprüche anerkennen.
7.2 Wenn euer Aufenthalt wegen eines schweren Problems beeinträchtigt wird, könnt ihr den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst erlaubt, wenn wir genügend Zeit hatten, das Problem zu beheben, aber das nicht getan haben. Ihr müsst keine Frist setzen, wenn eine Lösung unmöglich ist, wir sie ablehnen oder wenn ihr einen besonderen Grund für die Kündigung habt.
7.3 Wir helfen euch, wenn ihr Probleme habt, zum Beispiel mit Gesundheitsdiensten, Behörden oder Kommunikation. Wir unterstützen euch auch bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten. Dabei bleibt die Regelung über unsere Pflichten unverändert.
8. Haftung des Kinderbauerngutes
8.1 Unsere Haftung für Schäden, die keine Körperverletzungen sind und nicht absichtlich verursacht wurden, ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt. Ansprüche, die auf internationalen Vereinbarungen oder Gesetzen beruhen, sind hiervon nicht betroffen.
8.2 Wir haften nicht für Probleme oder Schäden bei Leistungen, die wir nur vermitteln, wenn sie klar als solche gekennzeichnet sind. Die entsprechenden Gesetze (§§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB) bleiben unberührt.
8.3 Aber wenn wir bei der Organisation oder Information Fehler gemacht haben, haften wir dafür.
9. Ansprüche, Verjährung und Infos zur Verbraucherstreitbeilegung
9.1. Vertragliche Ansprüche müsst ihr uns schriftlich oder per E-Mail mitteilen.
9.2. Vertragliche Ansprüche verfallen nach zwei Jahren. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag enden sollte.
9.3. Wir nehmen nicht an freiwilligen Verbraucherstreitbeilegungen teil. Wenn das für uns verpflichtend wäre, informieren wir euch. Für Verträge, die online abgeschlossen wurden, gibt es die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
10. Krankheit
Nach ansteckenden Krankheiten (wie Durchfall oder Erbrechen) müssen Gäste 48 Stunden ohne Symptome sein, bevor sie anreisen dürfen. Wenn das nicht beachtet wird und im Kinderbauerngut eine Krankheitsausbreitung, Buchungsausfälle und Schließung passieren, haftet der Verursacher für den entstandenen Schaden nach Gesetz.
11. Aufsichtspflicht
Am Anreisetag bekommen die Gäste eine Einweisung zum Verhalten auf dem Hof von einem Mitarbeiter. Die Betreuer der Gästegruppen sind für die Aufsicht verantwortlich.
12. Allgemeines
Falls eine Regelung in diesem Vertrag ungültig ist oder wird, ändert das nichts an den anderen Regelungen. Die Parteien werden eine neue, gültige Regelung finden, die der ursprünglichen Regelung am ähnlichsten ist.
Stand: 04.04.2023
Schullandheim Kinderbauerngut „Lindenhof“ e.V.
Landstraße 5, 09669 Frankenberg OT Langenstriegis
Telefon: 037206 716-98 / Fax: -94 info@kinderbauerngut.de / kinderbauerngut.de
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Registernummer: VR 40267
Geschäftsführer: Michael Lipkowsky