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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Schullandheims Kinderbauerngut „Lindenhof“ e.V.
Landstraße 5, 09669 Frankenberg OT Langenstriegis
Die folgenden Regeln gelten für den Pauschalreisevertrag, den ihr mit uns abschließt, wenn ihr das Kinderbauerngut „Lindenhof“ besucht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis 651y BGB sowie der Artikel 250 und 252 EGBGB.
1. Abschluss des Vertrages
1.1 Ihr könnt uns eure Anfrage über unsere Webseite, persönlich, schriftlich oder per E-Mail schicken.
1.2 Wir schicken euch dann ein Angebot. Ihr müsst das Angebot innerhalb der vorgegebenen Frist schriftlich (per E-Mail oder per Post) bestätigen. Wenn ihr das nicht macht, können wir die reservierten Plätze wieder freigeben. Nach dem Erhalt der Angebotsbestätigung schicken wir euch eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Mit Zugang dieser Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zustande. Bei langfristigen Buchungen (Anfrage bei mehr als 1 Jahr im Voraus) wird der gewünschte Termin beziehungsweise bei Reservierungen nach Ziffer 1.6 der gewünschte Reisezeitraum zunächst vorreserviert; die Angebotsversendung im Sinne des 1.2 erfolgt dann circa 12 Monate vor dem gewünschten Buchungszeitraum.
1.3 Die Person, die in der Bestätigung steht, ist für alle Pflichten verantwortlich, die mit der Buchung verbunden sind. Sie ist verantwortlich für alle Reisenden, für die sie die Buchung macht.
1.4 Wenn die Buchungsbestätigung anders ist als eure Anfrage, gilt das als ein neues Angebot. Wir halten das Angebot für 10 Tage aufrecht. Der Vertrag kommt zustande, wenn ihr das neue Angebot innerhalb dieser Frist akzeptiert.
1.5 Es gibt kein Widerrufsrecht für Buchungen. Aber ihr könnt vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, wenn ihr die Regeln in Abschnitt 4 beachtet.
1.6 Bei Reservierungen, die mehr als zwei Jahre im Voraus erfolgen, kann zunächst kein konkretes Anreisedatum zugesichert werden. In diesen Fällen erfolgt die Reservierung lediglich für einen Reisezeitraum.
Die möglichen Reisezeiträume sind:
- Frühling (Februar bis 15. Mai)
- Sommer (16. Mai bis Beginn der Sommerferien)
- Herbst (Ende der Sommerferien bis Anfang Oktober)
- Vorweihnachtszeit (Oktober bis Mitte Dezember)
Die konkrete Terminvergabe erfolgt in der Regel etwa zwei Jahre vor dem gewünschten Reisezeitraum im Rahmen unserer Belegungsplanung. Erst zu diesem Zeitpunkt kann ein verbindliches Datum zugesichert werden.
2. Zahlung, Gruppengröße und Belegung
Ihr müsst nichts im Voraus bezahlen. Bezahlt den Gesamtbetrag in bar oder überweist das Geld später, nachdem alle Leistungen erbracht wurden.
2.1 Gruppengröße und Buchungspriorität
Unser Angebot richtet sich vorrangig an Gruppen mit einer Größe von mindestens 24 Personen.
Gruppen mit weniger als 24 Personen haben kein Vorbuchungsrecht. Buchungen für diese Gruppen können erst bestätigt werden, wenn die Hauptbelegungen (Gruppen ab 24 Personen) berücksichtigt wurden und noch freie Kapazitäten vorhanden sind.
Eine verbindliche Buchungszusage für Gruppen unterhalb dieser Mindestgröße erfolgt daher grundsätzlich erst nach entsprechender Prüfung der verfügbaren Kapazitäten.
Für die Einordnung der Gruppengröße ist stets die Gesamtzahl der anreisenden Personen maßgeblich. Diese umfasst neben den Schülerinnen und Schülern auch die begleitenden Lehrkräfte sowie weitere Begleitpersonen.
2.2 Leere Betten
Die Zimmerbelegung erfolgt durch das Kinderbauerngut auf Grundlage der gemeldeten Teilnehmerzahl. Dabei werden die Zimmer unter Berücksichtigung der Aufteilung nach Jungen und Mädchen sowie mit dem Ziel einer möglichst effizienten Auslastung vergeben. Entstehende Leerbetten, die sich aus der organisatorischen Zimmeraufteilung ergeben, werden nicht gesondert berechnet.
Wünscht eine Gruppe jedoch ausdrücklich eine geringere Belegung einzelner Zimmer (z. B. weniger Personen pro Zimmer als vorgesehen), so erfolgt die Abrechnung dennoch auf Grundlage einer Mindestbelegung von 80 % der Betten innerhalb der reservierten Zimmer.
2.3 Lehrerbetten
Wir sind ein kleines Haus und verfügen nur über eine begrenzte Anzahl von Lehrerbetten in Einzel- und Doppelzimmern. Als Richtwert gilt ein Bett in einem Lehrerzimmer pro sieben Gesamtteilnehmende (inklusive Erwachsene).
Die rechnerische Anzahl der Betten wird grundsätzlich auf ganze Betten abgerundet. Die Unterbringung erfolgt ausschließlich in vollständigen Zimmern (Einzel- oder Doppelzimmern). Ein Anspruch auf bestimmte Zimmerkategorien besteht nicht. Die konkrete Zuteilung erfolgt entsprechend der aktuellen Belegungssituation des Hauses.
| Gesamtgästezahl | Zustehende Lehrerbetten |
| 10 | 1 |
| 15 | 2 |
| 20 | 3 |
| 30 | 4 |
| 40 | 5 |
| 50 | 6 |
3. Änderungen bei Leistungen und Preisen
In bestimmten Fällen können Änderungen bei Leistungen oder Preisen erforderlich werden. Die folgenden Regelungen gelten für solche Änderungen.
3.1 Kleine Änderungen sind erlaubt, wenn sie die gebuchte Reise nicht stark beeinflussen.
3.2 Wenn Änderungen nötig sind, informieren wir euch per E-Mail und schicken eine neue Buchungsbestätigung.
3.3 Wenn große Änderungen nötig sind (zum Beispiel kürzere Reisezeit oder große Programmänderung), suchen wir zusammen einen neuen Termin im selben Jahr. Wenn wir keinen neuen Termin finden, könnt ihr die Buchung kostenlos stornieren. Wenn ihr der geänderten Buchungsbestätigung nicht innerhalb der mitgeteilten Frist widersprecht, gilt diese als angenommen.
3.4 Wenn die geänderten Leistungen schlechter sind, bleiben eure Rechte unberührt. Wenn uns durch die Änderung weniger Kosten entstehen, erstatten wir euch das Geld nach den gesetzlichen Vorschriften.
3.5 Wir können den Preis ändern, wenn sich bestimmte Kosten erhöhen (zum Beispiel Transportkosten wegen höherer Treibstoffpreise oder Steuern). Wir teilen euch diese Änderungen per E-Mail mit und schicken eine neue Buchungsbestätigung. Diese gilt als angenommen, wenn ihr nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen reagiert.
3.6 Preiserhöhungen kurz vor der Reise (weniger als 21 Tage) sind nicht erlaubt. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % könnt ihr kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder gemeinsam mit uns einen neuen Termin suchen. Wenn ihr nicht innerhalb der mitgeteilten Frist reagiert, gilt die Änderung als angenommen.
4. Ihr sagt die Reise ab
4.1 Ihr könnt jederzeit vor der Reise schriftlich per E-Mail vom Vertrag zurücktreten. Wir bestätigen den Erhalt der Stornierung per E-Mail.
4.2 Bis 12 Wochen vor dem geplanten Reisebeginn könnt ihr die Teilnehmerzahl ohne zusätzliche Kosten anpassen. Erfolgt eine Reduzierung der Teilnehmerzahl 12 Wochen oder weniger vor Reisebeginn und beträgt diese mehr als 10 % der ursprünglich angemeldeten Teilnehmerzahl, fallen Stornierungskosten an. Diese werden grundsätzlich nur auf die Übernachtungskosten derjenigen Teilnehmenden berechnet, deren Ausfall über die 10%-Grenze hinausgeht; Verpflegungskosten werden nur für die tatsächlich anreisenden Personen berechnet.
Wird durch die Reduzierung der Teilnehmerzahl die Mindestgruppengröße von 24 Personen unterschritten, bleibt der Übernachtungspreis jedoch mindestens auf Grundlage von 24 Personen geschuldet. Maßgeblich ist die Gesamtzahl der anreisenden Personen einschließlich begleitender Lehrkräfte und weiterer Begleitpersonen.
Die Stornierungskosten betragen 80 % der Übernachtungskosten für jede stornierte Person über die 10%-Grenze hinaus, wenn die Änderung mehr als 3 Tage und höchstens 12 Wochen vor Reiseantritt erfolgt, und 100 % der Übernachtungskosten für jede stornierte Person über die 10%-Grenze hinaus, wenn die Änderung 3 Tage oder weniger vor Reiseantritt erfolgt.
Diese Regelungen gelten, soweit kein Ersatz für die nicht teilnehmenden Personen gefunden werden kann. Es bleibt euch unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.3 Wenn ihr glaubt, dass die Entschädigung zu hoch ist, könnt ihr uns einen geringeren Schaden nachweisen.
4.4 Wir können auch eine individuelle Entschädigung verlangen, wenn unsere Kosten höher sind. Wir müssen das dann erklären und begründen.
4.5 Ihr könnt jemand anderen an eurer Stelle auf die Reise schicken. Sagt uns das mindestens 7 Tage vor Reisebeginn. Der Dritte und ihr haftet für den Reisepreis und Mehrkosten.
4.6 Wenn die Reise wegen behördlicher Auflagen nicht stattfinden kann, suchen wir gemeinsam einen neuen Termin. Wenn das nicht möglich ist, gibt es keine gegenseitigen Zahlungsansprüche. Der Reisepreis oder Stornierungskosten müssen dann nicht gezahlt werden.
5. Wenn wir den Vertrag beenden
Wenn ihr trotz unserer Warnung weiterhin stört oder euch so verhaltet, dass wir den Vertrag sofort beenden müssen, können wir das tun. Das gilt nicht, wenn unser Informationsfehler der Grund für euer Verhalten ist. Wenn wir den Vertrag beenden, haben wir trotzdem ein Recht auf den Reisepreis. Wir ziehen nur die Kosten ab, die wir gespart haben, und Vorteile, die wir durch die nicht genutzten Leistungen bekommen.
6. Nicht genutzte Leistungen
Wenn ihr bestimmte Leistungen nicht nutzt, die wir anbieten und erbringen können, bekommt ihr keine teilweise Rückerstattung des Reisepreises. Das gilt nur dann nicht, wenn ihr nach dem Gesetz das Recht hättet, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen. Wir versuchen, die gesparten Kosten zurückzugeben. Das tun wir aber nicht, wenn die gesparten Kosten sehr gering sind.
7. Eure Pflicht zur Zusammenarbeit
7.1 Wenn euer Aufenthalt Probleme hat, könnt ihr uns bitten, sie zu beheben. Wenn ihr uns nicht über die Probleme informiert, können wir sie nicht lösen. In diesem Fall könnt ihr meistens keine Entschädigung oder Schadensersatz fordern. Ihr müsst uns also sofort über Probleme informieren, indem ihr unseren Vertreter vor Ort ansprecht. Wenn kein Vertreter da ist, solltet ihr die Probleme am Telefon melden. Unser Vertreter wird versuchen, die Probleme zu lösen, aber er kann keine Ansprüche anerkennen.
7.2 Wenn euer Aufenthalt wegen eines schweren Problems beeinträchtigt wird, könnt ihr den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst erlaubt, wenn wir genügend Zeit hatten, das Problem zu beheben, aber das nicht getan haben. Ihr müsst keine Frist setzen, wenn eine Lösung unmöglich ist, wir sie ablehnen oder wenn ihr einen besonderen Grund für die Kündigung habt.
7.3 Wir helfen euch, wenn ihr Probleme habt, zum Beispiel mit Gesundheitsdiensten, Behörden oder Kommunikation. Wir unterstützen euch auch bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten. Dabei bleibt die Regelung über unsere Pflichten unverändert.
8. Haftung des Kinderbauerngutes
8.1 Unsere Haftung für Schäden, die keine Körperverletzungen sind und nicht absichtlich verursacht wurden, ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt. Ansprüche, die auf internationalen Vereinbarungen oder Gesetzen beruhen, sind hiervon nicht betroffen.
8.2 Wir haften nicht für Probleme oder Schäden bei Leistungen, die wir nur vermitteln, wenn sie klar als solche gekennzeichnet sind. Die entsprechenden Gesetze (§§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB) bleiben unberührt.
8.3 Aber wenn wir bei der Organisation oder Information Fehler gemacht haben, haften wir dafür.
9. Ansprüche, Verjährung und Infos zur Verbraucherstreitbeilegung
9.1 Vertragliche Ansprüche müsst ihr uns schriftlich oder per E-Mail mitteilen.
9.2 Vertragliche Ansprüche verjähren nach zwei Jahren. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag enden sollte.
9.3 Wir nehmen nicht an freiwilligen Verbraucherstreitbeilegungen teil. Wenn das für uns verpflichtend wäre, informieren wir euch. Für Verträge, die online abgeschlossen wurden, gibt es die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
10. Krankheit
Nach ansteckenden Krankheiten (wie Durchfall oder Erbrechen) müssen Gäste 48 Stunden ohne Symptome sein, bevor sie anreisen dürfen. Wenn das nicht beachtet wird und es im Kinderbauerngut zu einer Krankheitsausbreitung, Buchungsausfällen oder einer Schließung kommt, haftet der Verursacher für den entstandenen Schaden nach Gesetz.
11. Aufsichtspflicht
Am Anreisetag bekommen die Gäste eine Einweisung zum Verhalten auf dem Hof von einem Mitarbeiter. Die Betreuer der Gästegruppen sind für die Aufsicht verantwortlich.
12. Allgemeines
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 10.03.2026
Veranstalter:
Schullandheim Kinderbauerngut „Lindenhof“ e.V.
Landstraße 5, 09669 Frankenberg OT Langenstriegis
Telefon: 037206 716-98 / Fax: -94 info@kinderbauerngut.de / kinderbauerngut.de
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Registernummer: VR 40267
Geschäftsführer: Michael Lipkowsky